|
|
SPEZIELLE REGELN
Waldregeln
Lange Hosen, gute, geschlossene Schuhe und bei Hitze eine Kopfbedeckung helfen mit, sich im Wald zu schützen. Wir essen keine gefundenen Beeren, Früchte, Blätter oder Pilze, ausser die GruppenleiterInnen erlauben dies ausdrücklich (Fuchsbandwurm, giftige Pflanzen). Tote Tiere berühren wir nicht (giftige Abbaustoffe). Mit Stecken oder Werkzeug in der Hand (Säge, Schnitzmesser) nicht rennen. Im Waldsofa und ums Feuer nicht rennen oder spielen. Brennende Stecken müssen im Feuer bleiben.
Zecken
Die Entwicklung der Zecken-Situation in den letzten Jahren insbesondere auch mit dem warmen Winter 2006/07 lässt Krankheitsübertragung durch Zecken zu einer ernst zu nehmenden Gefahr werden. Und zwar nicht nur im Wald: auch Parks, Wiesen, Spielplätze und Gärten zählen zum Wohngebiet von Zecken. Deshalb empfehlen wir neu Kindern und MitarbeiterInnen sich gegen Hirnhautentzündung impfen zu lassen (wird von der Krankenkasse übernommen). Gegen Lyme Borreliose gibt es keine Impfung, behandelt wird mit Antibiotika. Bis zum vollständigen Impfschutz (Hirnhautentzündung) und um das Risiko einer Ansteckung mit Lyme Borreliose minim zu halten, empfehlen wir folgende Massnahmen: hohe Schuhe, lange Hose, welche in die Socken hineingesteckt wird, benützen von Zeckensprays und vor allem: nach jedem Waldaufenthalt die Kinder gründlich absuchen (je schneller die Zecke entfernt wird, desto geringer ist die Gefahr einer allfälligen Krankheitsübertragung).
Ähnlich wie bei den Mücken sind einige Kinder attraktiver für Zecken als andere. Der Grund dafür ist die Ausdünstung (welche wiederum mit dem Essen zusammenhängt). Ich habe schon gehört, dass Hundebesitzer dem Futter ihrer Vierbeiner Knoblauch beimischen, das schützt vor Vampiren und Zecken gleichermassen.
Fuchsbandwurm
Gegen Fuchsbandwurm schützt man sich, indem man die gefundenen Naturleckereien heiss wäscht oder - besser noch - kocht (Tee, Suppe, Konfi, Sirup...). Natürlich ist auch aufs Händewaschen zu achten!
Blindenwohnheim Mühlehalde
Die Kita ist auf dem Gelände des Blindenwohnheims Mühlehalde untergebracht. Es stehen für die Kinder eigene Räumlichkeiten und Aussenräume zur Verfügung. Im gemeinsam genutzten Gelände (Garten), im Wohnheim und gegenüber den betagten, sehbehinderten und blinden BewohnerInnen gelten besondere Regeln (z.B. nicht rennen, Lärmpegel drosseln u.a.).
|
|